Diddy wegen Mann Act-Verstößen verurteilt
Musikmogul muss vier Jahre ins Gefängnis

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Schuldspruch nach dreitägiger Beratung
Sean 'Diddy' Combs, einer der einflussreichsten Musikproduzenten der USA, wurde am 2. Juli 2025 von einer Geschworenenjury in zwei Fällen wegen Verstößen gegen den Mann Act schuldig gesprochen. Die Jury erreichte ihr Urteil nach dreitägigen Beratungen.
Der 55-Jährige hatte Menschen über US-Bundesstaatsgrenzen hinweg transportiert, um sexuelle Treffen zu ermöglichen – eine Praxis, die gegen das bundesweite Mann-Gesetz verstößt. Von den schwereren Anklagepunkten des Menschenhandel und der Verschwörung zum Racketeering wurde der Gründer von Bad Boy Records jedoch freigesprochen. Die Jury sah keine ausreichenden Beweise für diese weitreichenderen Vorwürfe.
Deutlich milderes Strafmaß als gefordert
Am 3. Oktober 2025 verkündete das Gericht das Strafmaß: Combs muss vier Jahre und zwei Monate in ein Bundesgefängnis. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe von 500.000 US-Dollar verhängt. Nach seiner Entlassung steht er fünf Jahre lang unter Bewährungsaufsicht.
Das Urteil fiel deutlich milder aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte auf 135 Monate – also 11,25 Jahre – Haft plädiert. Die Verteidigung hatte dagegen lediglich 14 Monate beantragt. Die zuständige Bewährungsbehörde hatte eine Strafe zwischen sechs und sieben Jahren empfohlen.
Während des gesamten Verfahrens blieb Combs in Untersuchungshaft, da ihm eine Freilassung auf Kaution verweigert worden war.


