Am 4. Oktober 1997 entdeckten Spaziergänger auf einem abgelegenen Waldparkplatz im Göhrde-Forst bei Göhrde, Landkreis Lüneburg, die Leichen von Franciscus L. (55) und seiner Ehefrau Gertruida L. (53) aus den Niederlanden. Beide waren mit Schüssen getötet worden. Das Paar war zum Pilzesammeln in den niedersächsischen Wald gefahren und kehrte nie zurück.
Knapp ein Jahr später, am 11. September 1998, wiederholte sich das grausame Szenario. Auf einem anderen Waldparkplatz im gleichen Forst fand man die Leichen des deutschen Ehepaars Dirk G. (29) und Sandra G. (26). Auch sie waren erschossen worden, auch sie hatten Pilze sammeln wollen. Die Ermittler der Lüneburger Mordkommission standen vor einem Rätsel.
Zwei Jahrzehnte im Dunkel
Die Doppelmorde im Göhrde-Forst entwickelten sich zu einem der hartnäckigsten Cold Cases Niedersachsens. Über 21 Jahre führte die Polizei mehr als 5.000 Vernehmungen durch, sicherte 1.200 Tatortspuren und analysierte Tausende DNA-Proben. Doch kein Tatverdächtiger tauchte auf. Die Fälle schienen unaufklärbar.
Die Ermittler vermuteten schon früh einen Zusammenhang zwischen beiden Taten: die Tatmuster waren nahezu identisch, die Tatorte lagen im selben Waldgebiet, beide Male waren Paare beim Pilzesammeln überrascht worden. Doch ohne konkrete Spur führte selbst diese Erkenntnis zu keinem Durchbruch. Die Akten stapelten sich, die Hoffnung schwand.
Der DNA-Durchbruch von 2018
Im Jahr 2018 startete die Polizei eine letzte, verzweifelte Offensive: ein großangelegtes DNA-Massenscreening in der Region um Klein-Göhrde. Über 1.000 männliche Bewohner wurden gebeten, freiwillig Speichelproben abzugeben. Die Ermittler setzten auf erweiterte DNA-Analysetechniken, die auch familiäre Übereinstimmungen erkennen konnten.
Die Hartnäckigkeit zahlte sich aus. DNA-Spuren von Schweißabdrücken auf Kleidungsstücken der Opfer und Tatortgegenständen führten zu Klaus B., einem damals 60-jährigen Dorfbewohner aus Klein-Göhrde. Der verheiratete Vater zweier Kinder, ehemaliger Lagerarbeiter, galt als unauffällig. Niemand hatte ihn je verdächtigt.
Geständnis und Urteil
Nach seiner Festnahme 2019 legte Klaus B. ein Geständnis ab. Er habe die vier Menschen aus Raubmordabsicht erschossen, die Beute: lediglich etwa 200 DM. Ein erschreckend banales Motiv für vierfachen Mord. Am 7. Dezember 2020 begann der Prozess vor dem Landgericht Lüneburg.
Am 14. Januar 2021 verkündete die Vorsitzende Richterin Jutta Schäfer das Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe wegen vierfachen Mordes, Mindestverbüßungszeit 15 Jahre. "Die Taten sind von besonderer Schwere", erklärte sie. "Der Angeklagte hat kaltblütig und ohne erkennbares Motiv gehandelt." Klaus B. legte keine Revision ein, das Urteil wurde rechtskräftig.
Rechtliche Folgen
Der Fall löste eine juristische Debatte über DNA-Ermittlungsmethoden aus. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg bezeichnete den Fall als Beleg für "die Wirksamkeit familiärer DNA-Analysen bei Cold Cases". Der Erfolg führte zu einer Reform: Seit 2020 erweitert § 81f StPO den Einsatz von Verwandten-DNA-Screenings bei ungelösten Sexual- und Gewaltfällen.
Das Gesetz zur Verbesserung der Ermittlungsmethoden trat 2021 in Kraft und erleichtert bundesweit den Einsatz moderner Gentechnik in der Kriminalermittlung. Der Göhrde-Fall wurde zum Paradebeispiel dafür, wie wissenschaftlicher Fortschritt selbst Jahrzehnte alte Verbrechen aufklären kann.
Für die Angehörigen der vier Opfer bedeutete das Urteil nach über zwei Jahrzehnten endlich Gewissheit. Die Frage nach dem "Warum" blieb jedoch weitgehend unbeantwortet. Klaus B. selbst konnte kein nachvollziehbares Motiv für seine Taten liefern – ein weiteres quälendes Detail in diesem erschütternden Fall deutscher Kriminalgeschichte.