
Diddy erhält 50 Monate Haft – Berufung eingelegt
Musikmogul wegen Menschenhandels über Staatsgrenzen verurteilt
Quick Facts
Urteil nach monatelanger Untersuchungshaft
Sean 'Diddy' Combs, der 55-jährige Musikmogul, wurde am 3. Oktober 2025 von einem Gericht in New York zu 50 Monaten Gefängnis verurteilt. Gegen das Urteil wurde mittlerweile Berufung eingelegt, berichten amerikanische Medien.
Der Gründer von Bad Boy Records wurde in zwei Anklagepunkten schuldig gesprochen: Er habe Personen über Staatsgrenzen hinweg transportiert, um sie zur Prostitution zu zwingen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von elf Jahren gefordert, während die Verteidigung auf 14 Monate plädierte. Richter Arun Subramanian verkündete das Urteil nach einer emotional aufgeladenen, ganztägigen Anhörung.
Freispruch von schwerwiegenderen Vorwürfen
Von den schwereren Anklagen wegen Menschenhandel und Verstößen gegen das RICO-Gesetz (Organisierte Kriminalität) wurde Combs freigesprochen. Zusätzlich zur Haftstrafe muss er eine Geldstrafe von 500.000 US-Dollar zahlen und sich nach seiner Entlassung für fünf Jahre unter Bewährungsaufsicht stellen.
Die 'Freakoffs' – Zwangsprostitution bei Partys
Im Zentrum der Anklage standen die sogenannten 'Freakoffs' – ausschweifende Partys, die Combs organisiert hatte. Bei diesen Veranstaltungen wurden Menschen unter Zwangsbedingungen über Staatsgrenzen hinweg transportiert und zur Prostitution genötigt.
Combs hatte über ein Jahr lang in einem Gefängnis in Brooklyn in Untersuchungshaft verbracht, während die Ermittlungen liefen. Bei der Urteilsverkündung bezeichnete er seine Handlungen als "krank und beschämend" und entschuldigte sich vor Gericht.

